Ist Andreas Skrziepietz ein Prozessbetrüger?
Ein Prozessbetrüger ist man, wenn vor Gericht lügt um einen Vorteil zu erlangen oder beim Gegner einen Nachteil zu erwirken. Denn in Prozessen geht es stets um Geld - schon wegen der Prozesskosten.
Allein einer seiner Prozessgegner berichtet öffentlich folgende Fälle:
Fall: AG Hannover, Az. 409 C 10237/24
Andreas Skrziepietz hat vor dem AG Hannover vorsätzlich behauptet, er habe ein “Journalismus-Diplom”. Das findet sich tatsächlich wörtlich in der Antragsschrift. In der Abmahnung stand noch “Journalistik-Diplom” - aber das ist das selbe Vormachen. Erst in der mündlichen Verhandlung räumte er nach Vortrag des Gegners und dann auf intensives Nachfragen der Richterin hin ein, dass er weder ein “Journalistik-Diplom” noch ein “Journalismus-Diplom” habe.
In diesem Prozess wollte Andreas Skrziepietz unter falschen Vormachen ein Schmerzensgeld in Höhe von € 1000 abfassen.
Ja. Das ist Titelmissbrauch und Prozessbetrug.
Im gleichen Verfahren hat Andreas Skrziepietz vorsätzlich unwahr vorzumachen versucht, dass er ärztliche Praxis habe und deshalb nicht “Großmaul” genannt werden dürfe. Er hatte verbreitet, dass er ein “Spezialist für Traumatologie” sei. Hierzu wies er einen “Arztausweis für das Praktikum” vor, den er als “Arztausweis” bezeichnete.
In einer späteren Abmahnung hat er aber selbst behauptet, dieses Praktikum niemals geleistet zu haben. Demnach hat er dem AG Hannover falsche Tatsachen vorgespiegelt. §263 StGB ist hier eindeutig:
“Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält …”
In diesem Prozess wollte Andreas Skrziepietz unter diesem Vormachen ein Schmerzensgeld in Höhe von € 1000 abfassen.
Ja. Das ist Prozessbetrug.
Fall: AG Hannover, Az. 420 C 11922/24
Andreas Skrziepietz hat in diesem Verfahren am 27.12.2024 vor dem AG Hannover vorsätzlich unwahr vorgemacht, er sei weder „angeklagt noch verurteilt“. Er war aber wegen Äußerungen verurteilt (wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung) und angeklagt. Den Beweis für eine der Verurteilungen (30 Tagessätze a 20 € wegen Beleidigung und Bedrohung) legte er im März 2025 in einer weiteren Klage vor dem LG Frankfurt (Az. 2-03 O 97/25, siehe unten, Fall 4) gegen Jörg Reinholz vor. Weiters wurde Andreas Manfred Skrziepietz Anfang März 2025 erstinstanzlich wegen mehrer Äußerungsdelikte zu 75 Tagessätzen a 15 € verurteilt, was er unter einer Erzählung, wie gar ungerecht das doch sei und das er Berufung eingelegt habe, im März 2025 der Öffentlichkeit mitteilte.
In diesem Prozess wollte Andreas Skrziepietz unter diesem Vormachen ein Schadensersatz in Höhe von € 500 abfassen.
Ja. Das ist Prozessbetrug.
Fall: LG Frankfurt 2-03 o 281/24
Andreas Skrziepietz versicherte an Eides statt, er sei „nicht ausländerfeindlich“. Das Gericht erkannte aber anhand seiner öffentlichen Schriften, dass er sich ausländerfeindlich äußerte. Er hatte beantragt, dem Gegner diese Äußerung zu untersagen.
Ja. Das ist vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt und Prozessbetrug.
Fall: LG Frankfurt am Main, Az. 2-03 O 97/25
Andreas Skrziepietz hat in diesem Verfahren vorsätzlich unwahr vorgemacht, er sei lediglich wegen „Beleidigung und Bedrohung“ verurteilt worden und hat sich dadurch eine Einstweilige Verfügung erschlichen, dies es dem Gegner unter Strafandrohung verbietet zu behaupten oder zu verbreiten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt sei.
Tatsächlich wurde Andreas Skrziepietz am 28.09.2020 durch das Amtsgericht Hannover zu 60 Tagessätzen a € 10 wegen Volksverhetzung verurteilt.
Er machte anschließend Prozesskosten geltend und stellte einen Kostenfestsetzungsantrag.
Ja. Das ist Prozessbetrug.
LG Kassel, Az. 10 O 1343/25
Andreas Skrziepietz hat in diesem Verfahren am 16. Juli 2025 vorsätzlich unwahr vorgemacht, er sei kein Prozessbetrüger, habe keinen Prozessbetrug begangen. Ferner hatte er dem Gericht vorsätzlich unwahr vorgemacht, er sei als Arzt zugelassen worden.
Da er aber mindestens die vier vorgenannten Taten beging, lediglich über eine Zulassung für ein ärztliches Praktikum verfügte und auch hier ein Schmerzensgeld abfassen wollte, ist auch das der fünfte Fall des Prozessbetruges und der zweite des Titelmissbrauches, den Dr. med. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover eindeutig beging.